Solarstrom vom eigenen Dach – für alle im Haus
Auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses steckt ungenutztes Potenzial. Mit Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung geben Sie den Solarstrom direkt an die Menschen im Haus weiter, ohne Umweg über das öffentliche Netz.

Mieterstrom für Mehrparteienhäuser in Lippe und OWL
Wir übernehmen die komplette Technik: von der PV-Anlage über Speicher und Wallbox bis zum Einbau der intelligenten Zähler. Die softwareseitige Einrichtung und die laufende, rechtskonforme Abrechnung erfolgen über unseren Fachpartner smartRED.
Für wen ist das interessant?
Für alle, denen ein Haus mit mehreren Parteien gehört oder die eines verwalten:
- Private Vermieter mit einem oder mehreren Mehrfamilienhäusern
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die ihr gemeinsames Dach nutzen möchten
- Hausverwaltungen, die für ihre Eigentümer eine Lösung mit möglichst wenig Aufwand suchen
- Wohnungsunternehmen und Immobiliengesellschaften mit größeren Beständen
Warum sich Solarstrom im Mehrparteienhaus lohnt
Günstiger Strom für die Bewohner
Strom, der im Haus erzeugt und direkt dort verbraucht wird, nutzt das öffentliche Netz nicht. Auf diesen Anteil fallen deshalb keine Netzentgelte, keine netzseitigen Umlagen, keine Konzessionsabgabe und in der Regel keine Stromsteuer an. Sie können ihn deshalb in der Regel günstiger anbieten als Strom aus dem Netz. Den Preis legen Sie selbst fest.
Eigenverbrauch statt Einspeisung
Eine Kilowattstunde, die im Haus verbraucht wird, ist in der Regel wirtschaftlich wertvoller als eine, die ins Netz eingespeist wird. Das gilt umso mehr, je unsicherer die künftige Vergütung für eingespeisten Strom ist.
Eine attraktivere Immobilie
Eine eigene Stromversorgung vom Dach ist ein Argument bei der Vermietung und kann den Wert Ihrer Immobilie steigern.
Energiewende im eigenen Haus
Die Dachfläche wird produktiv, und der Strom wird dort genutzt, wo er entsteht.
Die Förderung von Solarstrom wird zum 1. Januar 2027 neu geregelt. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Wir beraten Sie auf Basis des jeweils aktuellen Stands und sagen Ihnen offen, welche Punkte Ihres Projekts davon abhängen.
Zwei Wege zum Solarstrom im Haus
Der Gesetzgeber kennt zwei Modelle. Technisch sind sie sich ähnlich: Beide brauchen eine PV-Anlage, eine saubere Messung je Partei und eine Abrechnung. Der Unterschied liegt in Ihrer rechtlichen Rolle.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – der schlanke Weg
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) liefern Sie ausschließlich den Solarstrom vom Dach. Er wird nach einem vereinbarten Schlüssel rechnerisch auf die teilnehmenden Parteien verteilt. Den übrigen Strom bezieht jede Partei wie bisher von einem Anbieter ihrer Wahl.
- Sie schließen mit den Teilnehmenden einen Gebäudestromnutzungsvertrag, keinen klassischen Stromliefervertrag.
- Sie müssen keinen Reststrom einkaufen und niemanden vollständig versorgen.
- Die meisten Pflichten eines Stromlieferanten entfallen.
- Einen Mieterstromzuschlag gibt es in diesem Modell nicht.
Die GGV eignet sich besonders für kleinere Mehrparteienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Mieterstrom – die Vollversorgung aus einer Hand
Beim klassischen Mieterstrom versorgen Sie die teilnehmenden Mieter vollständig: mit Solarstrom vom Dach und, wenn die Sonne nicht reicht, mit Strom aus dem Netz. Ihre Mieter haben einen Vertrag und eine Rechnung. Dafür erhalten Sie für jede im Haus verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom zusätzlich den Mieterstromzuschlag.
Im Gegenzug werden Sie rechtlich zum Stromlieferanten. Sie werden damit nicht zum Grundversorger, wie oft behauptet wird. Was die Rolle konkret bedeutet:
Vollversorgung
Sie liefern auch den Reststrom aus dem Netz. Dieser Strom muss eingekauft werden, und das Preisrisiko beim Einkauf liegt bei Ihnen.
Preisobergrenze
Ihr Mieterstromtarif darf höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs kosten.
Rechnungen und Stromkennzeichnung
Abrechnungen müssen den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen und den Strommix ausweisen.
Melde- und Nachweispflichten
Die Anlage und das Modell müssen registriert und gegenüber Netzbetreiber und Behörden gemeldet werden.
Freie Wahl der Mieter
Niemand muss mitmachen. Der Stromvertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden, und die Vertragsbindung ist gesetzlich begrenzt.
Was davon bei Ihnen hängen bleibt: Die Messung, die Abrechnung und die formalen Anforderungen an die Rechnung übernimmt die Plattform von smartRED. Bei Ihnen bleiben die Rolle als Vertragspartner Ihrer Mieter und das wirtschaftliche Risiko.
Der Mieterstromzuschlag: Er wird 20 Jahre lang gezahlt und liegt für neue Anlagen derzeit je nach Anlagengröße bei rund 1,6 bis 2,5 Cent pro Kilowattstunde. Er verbessert die Rechnung, entscheidet sie aber selten allein.
Die beiden Modelle im Vergleich
| Merkmal | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | Mieterstrom |
|---|---|---|
| Was Sie liefern | nur den Solarstrom vom Dach | Solarstrom und Reststrom aus dem Netz |
| Vertrag | Gebäudestromnutzungsvertrag | Mieterstromvertrag (Stromliefervertrag) |
| Reststrom | jede Partei behält ihren eigenen Anbieter | über Sie |
| Rolle als Stromlieferant | weitgehend befreit | ja, mit den fünf Punkten oben |
| Preisobergrenze | keine gesetzliche | 90 % des Grundversorgungstarifs |
| Mieterstromzuschlag | nein | ja |
| Messung | intelligente Zähler, Verteilung im 15-Minuten-Takt | Zähler je Partei, Summenzähler physisch oder virtuell |
| Abrechnung | über smartRED | über smartRED |
| Typisch für | kleinere Häuser, WEG | größere Häuser, professionelle Vermieter |
Welches Modell passt zu Ihnen? Das hängt vor allem von drei Dingen ab: der Größe des Hauses, der erwarteten Teilnahme und davon, ob Sie Ihren Mietern eine Vollversorgung anbieten möchten. Wir rechnen beide Varianten für Ihr Objekt durch und legen Ihnen die Zahlen nebeneinander.
Wer macht was?
5vorKlima
- Beratung, Konzept und Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Planung von PV-Anlage, Speicher und Wallboxen
- Messkonzept und Abstimmung mit dem Netzbetreiber
- Installation der gesamten Technik einschließlich der intelligenten Zähler
- Einbindung der Zähler in die smartRED-Cloud
- Wartung und Service der Anlage
smartRED
- Cloud-Plattform und softwareseitige Einrichtung
- Automatisierte Messdatenerfassung
- Laufende Abrechnung an die Bewohner
Sie
- Entscheidung für Modell und Preis
- Verträge mit den Bewohnern
- Eigentümer und Betreiber der Anlage
So läuft Ihr Mieterstrom-Projekt ab
Vorabklärung
Wir prüfen Dach, Zählerschrank und Verbrauch im Haus, klären die Zustimmung der Eigentümer und rechnen die Wirtschaftlichkeit für beide Modelle.
Technische Planung
Wir legen Anlage, Speicher und Messkonzept aus und stimmen den Netzanschluss mit dem Netzbetreiber ab.
Verträge
Sie legen Preis und Laufzeiten fest. Die Verträge mit den Bewohnern werden vorbereitet. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Information der Bewohner.
Umsetzung
Wir installieren PV-Anlage und Zähler, binden alles in die smartRED-Cloud ein und melden die Anlage an.
Betrieb
smartRED rechnet automatisch ab. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner für Technik, Wartung und Ertragsüberwachung.
Häufige Fragen zu Mieterstrom
Nein. Jede Partei entscheidet selbst, ob sie teilnimmt. Wer nicht mitmacht, behält seinen bisherigen Stromanbieter.
Solarstrom, der im Haus nicht verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist. Wie viele Parteien mitmachen müssen, damit sich Ihr Projekt trägt, zeigen wir Ihnen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Die Zählerstände werden automatisch erfasst, und die Abrechnung läuft über die Plattform von smartRED. Bei einem Mieterwechsel wird die neue Partei in der Plattform an- und die alte abgemeldet.
Dann fließt automatisch Strom aus dem öffentlichen Netz. Beim Mieterstrom liefern Sie ihn mit, bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung kommt er vom Anbieter der jeweiligen Partei.
Ja. Ein Speicher erhöht den Anteil des Solarstroms, der im Haus bleibt. Ladepunkte für Bewohner lassen sich ebenfalls einbinden und getrennt abrechnen.
In vielen Fällen ja. Entscheidend sind der Zählerschrank und der Netzanschluss. Das klären wir bei einem Termin vor Ort.
Die Gemeinschaft muss die Anlage und das Modell beschließen. Wir bereiten die Unterlagen so auf, dass Sie in der Eigentümerversammlung darüber entscheiden können.
Lohnt sich das für Ihr Haus?
Schicken Sie uns Adresse, Anzahl der Wohneinheiten und, wenn vorhanden, den Jahresverbrauch. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.